Aktuelles
Post vom obersten Datenschützer des Landes
(Januar 2010)
Alle Unternehmen in Deutschland müssen den Anforderungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) genügen. Bei Unternehmen in Deutschland, die sich mit dem nicht fest definierten Begriff „Mittelstand“ beschreiben lassen, bedeutet die Erfüllung dieser Anforderungen in fast allen Fällen auch die Installation eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten (bDSB).
Viele der Unternehmen, die auf Grund der Anzahl der mit personenbezogenen Daten umgehenden Mitarbeiter eigentlich einen bDSB haben müssten, verfügen aber tatsächlich keinen solchen Beauftragten, der die Belange des Datenschutzes und der Informationssicherheit im Unternehmen vertritt. Die Ursache dafür ist entweder Unkenntnis oder aber die ganz bewusste Entscheidung, gegen das BDSG zu verstoßen, weil der Verfolgungsdruck durch die Aufsichtsbehörden bei diesem bußgeldbewehrtem Tatbestand so gering ist, dass eigentlich keiner mit „Entdeckung“ und anschließendem Bußgeld rechnet.
Ob dieser laxen Einstellung zur Erfüllung gesetzlicher Vorgaben ist dem Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, Prof. Dr. Johannes Caspar nun der Kragen geplatzt: Er will mit einem systematischen Prüfungsansatz allen Unternehmen in seinem Zuständigkeitsgebiet auf den Zahn fühlen: „Wir haben bei unseren Prüfungen ein hohes Vollzugsdefizit bei der Bestellung von betrieblichen Datenschutzbeauftragten festgestellt. Um möglichst viele Unternehmen gleichzeitig anlassunabhängig mit vergleichsweise geringem Aufwand zu erreichen, haben wir ein schriftliches Prüfungskonzept erarbeitet. Dessen Umsetzung soll die Bedeutung der Datenschutzbeauftragten in den Unternehmen stärken und dort, wo trotz gesetzlicher Verpflichtung keine betrieblichen Datenschutzbeauftragten benannt sind, deren zeitnahe Bestellung erwirken.“ Als Mittel zum Erwirken einer „zeitnahen“ Bestellung betrieblicher Datenschutzbeauftragter dienen ihm dabei Bußgelder, die er gegen die betroffenen Unternehmen verhängen kann.
Begonnen hat die Prüfungsaktion in Hamburg Anfang Januar 2010. Weitere Bundesländer haben bereits angekündigt, diesem Beispiel zeitnah zu folgen…
Die Pressemitteilung des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit finden Sie hier: http://www.hamburg.de/datenschutz/aktuelles/nofl/2040492/pressemeldung-2010-01-08.html
Für Fragen und Hilfe zu diesem Thema stehen wir Ihnen natürlich gerne zur Verfügung.
Service statt Software
(August 2009)
In modernen Unternehmen sind Softwarelösungen zur Unterstützung von Geschäftsprozessen heute nicht mehr wegzudenken. Sie tragen maßgeblich zur Steigerung der Effizienz und Standardisierung der Abläufe bei und können dadurch einen signifikanten Wettbewerbsvorteil darstellen. Aber gerade bei mittelständischen Unternehmen stellten die hohen Investitionskosten für die Einführung neuer betrieblicher Standardsoftwaresysteme (ERP) eine große Hürde dar.
Da selbst große Hersteller von ERP-Systemen mittlerweile den Mittelstand als Markt identifiziert haben, wurden in den letzten Jahren verstärkt günstigere ERP-Systeme mit eingeschränktem Funktionsumfang auf den Markt gebracht (z.B. „Business One“ der SAP AG). Aber auch bei diesen Systemen waren die Anfangsinvestitionen noch vergleichsweise hoch und die Kunden mussten noch eigene Hardwaresysteme zum Betrieb der Software vorhalten.
Aktuell zeichnet sich bei vielen Herstellern ein neuer Trend ab: Statt dem Verkauf der reinen Softwarelizenzen bieten die Hersteller nunmehr einen Komplettservice („Software as a Service“ – SaaS) an. Bei diesem Konzept stellt der Hersteller neben der Software auch die notwendigen Server im eigenen Rechenzentrum und einen umfassenden Support der Systeme zur Verfügung. Der Kunde greift über das Internet auf diese Systeme zu und benötigt somit lediglich eigene PCs, eine Internetanbindung und gegebenenfalls einen Terminalserver.
Für die Nutzung der Systeme und den Support fallen pro Arbeitsplatz/Benutzer monatliche Gebühren an, deren Höhe von den installierten und zu wartenden Modulen abhängt. Die Verantwortung für den Betrieb der Hard- und Software wird bei diesem Konzept an den Softwarehersteller abgegeben, welcher auch auf Anforderung Änderungen an der Softwarekonfiguration vornimmt.
Seit kurzem bietet auch die SAP AG als größter Hersteller von ERP-Systemen unter dem Namen „SAP Business byDesign“ eine eigene SaaS-Lösung am Markt an. Mit dem Feature Pack 2.0 bietet der Hersteller nun 35 vordefinierte Geschäftsprozesse für das Softwaresystem, welche durch die Kunden genutzt werden können. Zudem wurden die Reporting-Tools von Business Objects in die neue Version integriert, um auch komplexe Controlling-Anforderungen abdecken zu können.
Grundsätzlich können SaaS-Systeme gerade für mittelständische Unternehmen eine sinnvolle Option darstellen. Es ist jedoch stets zu bedenken, dass die Applikationen auf standardisierte Prozesse abzielen und bei sehr speziellen Anforderungen ggf. keine Adäquaten Lösungen bieten können. Zudem können die monatlichen Gebühren bei einer größeren Benutzeranzahl schnell die Kosten der Implementierung eines eigenen Systems überschreiten, so dass auch bei einer geplanten Einführung von SaaS-Systemen zuvor eine sorgfältige Analyse durchzuführen ist.
Links:
SAP Business ByDesign: https://www.sme.sap.com/irj/sme?language=de
Neue ERP-Einstiegspakete von Sage
(Juli 2009)
Die Sage Software GmbH bietet ab sofort mit der Cockpit Edition der ERP-Systeme „Office Line“ und „Classic Line“ neue Einstiegspakete für mittelständische Unternehmen an. In beiden Systemen sind die Module Rechnungswesen, Warenwirtschaft und Integrierte Business Intelligence (Controlling und Reporting) enthalten. Gemäß Herstellerangaben sind die Systeme für einen Preis ab 2.150 EUR erhältlich.
Links:
Sage OfficeLine Cockpit Edition: http://landing.sage.de/cockpit-edition/
