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Unsere Leistungen

Datenschutz / Betrieblicher Datenschutzbeauftragter

Der Anspruch

Alle Unternehmen müssen die Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) erfüllen. Danach sind sie verpflichtet, bei der Verarbeitung personenbezogener Daten ein Verzeichnis für diejenigen Verfahren zu erstellen, in denen personenbezogene Daten verarbeitet werden und die Verarbeitung auf ihre Rechtmäßigkeit hin zu überprüfen. Zusätzlich sind die personenbezogenen Daten im Rahmen eines IT-Sicherheitskonzepts angemessen zu schützen.

Sofern in Ihrem Unternehmen mehr als neun Personen regelmäßig mit der Verarbeitung personenbezogener Daten betraut sind, ist zusätzlich ein betrieblicher Datenschutzbeauftragter zu bestellen. Dies gilt neben den Daten in der Personalbuchhaltung insbesondere auch für Ihre Kundendaten.

Das Problem

Viele mittelständische Unternehmen verfügen über kein angemessenes Datenschutzkonzept und haben keinen betrieblichen Datenschutzbeauftragten bestellt, obwohl das BDSG es ihnen vorschreibt. Bisher war die Motivation vieler Unternehmen, Gesetzesverstöße in diesem Zusammenhang abzustellen eher gering, da der Verfolgungsdruck durch die zuständigen Behörden der Landesbeauftragten für den Datenschutz eher gering bzw. gar nicht vorhanden war. Mit der Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes ab 2009 ändert sich diese Situation beträchtlich. Neben einer Verzehnfachung zu verhängender Bußgelder bis zu einer Summe von 250.000 € darf die Aufsichtsbehörde bei Verstößen gegen das BDSG den betreffenden Unternehmen in Zukunft verbieten, die betreffenden Verfahren weiter zu verwenden. Konkret kann dies z.B. die Untersagung der Verwendung der Debitorenbuchhaltung oder des CRM-Systems im Unternehmen bedeuten. Diese Verbote können sich so unmittelbar auf die Funktionsfähigkeit von Kernprozessen jedes Unternehmens auswirken.

Unsere Leistung

Als Dienstleister übernehmen wir alle Aufgaben des betrieblichen Datenschutzbeauftragten (externer Datenschutzbeauftragter) für Ihr Unternehmen. Anhand eines strukturierten Konzeptes setzen wir die Erfüllung der vom Gesetzgeber vorgegebenen Anforderungen mit möglichst geringem Aufwand für das Unternehmen um. Dabei müssen Sie keine eigenen Mitarbeiter zur Erfüllung der Datenschutzanforderungen abstellen. Sämtliche sich aus dem BDSG ergebenden Dokumentations-, Mitwirkungs- und Schulungspflichten werden durch uns erfüllt.

Nach der Bestellung führen wir zunächst ein Datenschutz-Audit durch, um den Ist-Zustand im Bereich Datenschutz in Ihrem Unternehmen zu ermitteln. Dieses Audit wird zumeist im Wege von Interviews mit Mitarbeitern der betreffenden Fachabteilungen geführt. Nach der Abstimmung des Ist-Zustands mit den gesetzlichen Anforderungen erarbeiten wir konkrete und auf die Unternehmensgröße abgestimmte Handlungsempfehlungen.

Darüber hinaus weisen wir die Unternehmensleitung aktiv auf aktuelle Entwicklungen und Änderungen des rechtlichen Umfelds (Gesetze, Verordnungen, Urteile) hin und stehen als kompetenter Ansprechpartner für Fragen des Datenschutzes und der IT-Sicherheit in ihrem Unternehmen zur Verfügung.

Ihre Vorteile

  • Kein Aufwand für die Schulung und Abstellung interner Mitarbeiter.

  • Kein Risiko, dass das aufgebaute Datenschutz Know-How eines internen Mitarbeiters durch Kündigung oder anderes Ausscheiden verloren geht.

  • Kein erweiterter Kündigungsschutz wie bei internen Datenschutzbeauftragten

  • Wir unterstützen Sie auch im Bereich IT-Sicherheit. Sichere IT ist nicht nur praktizierter Datenschutz, sondern auch aktiver Schutz des Unternehmens. Dabei achten wir mit unserer langjährigen Erfahrung darauf, dass die IT-Sicherheitsmaßnahmen immer an die Bedürfnisse des Unternehmens angepasst und für seine Größe angemessen sind.

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